Glück gehabt — BGH kassiert »Bundestrojaner«
05. Feb 2007, 6:55 PM (Frank Hunck) ♥ Brave new world, Gesellschaft, Internet
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Wie ich vor kurzem schrieb, plante die Bundesregierung den Einsatz von Software, die das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten ermöglicht hätte. Anscheinend soll auch schon Geld für die Entwicklung von Hacker-Software im Bundesetat eingestellt sein — 225.000 € Sachkosten und 200.000 Euro für Hardware-Investitionen.
Das Geld kann nun für Sinnvolleres ausgegeben werden. Der Bundesgerichtshof kassierte heute das Vorhaben, nachdem im November schon ein BGH-Ermittlungsrichter einer Anfrage widersprochen hatte.
Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen »aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten« (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und »nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane« stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus »einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung« bestünden. [heise newsticker]
Aber, ich traue dem Frieden nicht. Wenn schon Geld eingestellt wird, dann dürften sich die Entscheidungsträger noch einen Weg ausdenken, wie solch erweiterte Ermittlungsmethoden rechtmässig einzusetzen sind.
[via Surveillance Studies]
Ach ja, bei Udo Vetter habe ich zum selben Thema noch den Verweis auf einen Kommentar von Heribert Prantl in der SZ gefunden. Dort wird das Urteil in den richtigen Kontext gestellt, dass es weitere Urteile gibt, die gegen das »Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.»








Christian schrieb:
Am günstigsten sind Microsoft Outlook-Express Scripthacking Lösungen .. was man allerdings unternehmen will, wenn der potenzielle Täter sich nicht an die Spielregeln hält und keine Microsoft Standardsoftware einsetzt … das wird dann wohl etwas teurer
Gruß aus Kiel,
Christian
Geschrieben am 07. 02. 07 um 11:15 am | Permalink |
Frank Hunck schrieb:
Glaub ich nicht – die OK wird doch auf Standards setzen – oder sind sie auch Linux- oder, noch schlimmer, Mac-Freaks?
Geschrieben am 07. 02. 07 um 10:11 pm | Permalink |