Kurz und Knapp – Grundgesetz und Gewissen
19. Sep 2007, 11:20 PM (Frank Hunck) ♥ Gesellschaft, Politik
· Translation:
Hoffentlich bleibt diese Geschichte Fiktion…
»[…]verfügte Verteidigungsminister Jung den Abschuss des Flugzeuges zum Schutz der Berliner Zivilbevölkerung. Er berief sich dabei auf den übergesetzlichen Notstand und übernahm persönlich die volle Verantwortung für den Abschussbefehl.
[…]
In E-Mails, die dem Sender Al-Jazeera unmittelbar nach dem Abschuss zugespielt wurden, kündigten die Entführer an, man wolle den Feind mit den eigenen Waffen schlagen. Der Feind solle die Menschen selber töten, in der Annahme, damit andere schützen zu können.[…]»
Lesen(!) auf dpetereit.de : Gewissensfragen
Hintergrund – der ministerielle Notstand
Der Spiegelfechter befasst sich mit den Grenzen dessen, was Bundesverteidigungsminister Jung fordert – dem sog. übergesetzlichen Notstand. »Er will das Grundgesetzes zeitweilig außer Kraft setzen, um in bestimmten Fällen von §34 StGB Gebrauch zu machen und seine Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inneren zu nutzen. […] Ein deutscher Minister erklärt öffentlich, er würde unter bestimmten Voraussetzungen verfassungswidrige Befehle erteilen – das ist schon ein sehr starkes Stück.«.
Der ehemalige FDP-Innenminister Gerhard Baum in einem SZ-Interview zu diesem Thema: »Entschuldigen Sie, aber die Rechtslage ist eindeutig. Ein Passagierflugzeug abzuschießen, bleibt ein Verfassungsbruch. Herr Jung will das nicht wahrhaben. Er glaubt, ein übergesetzlicher Notstand könne sein Handeln legitimieren. Daraus spricht Hilflosigkeit, die aber nichts an der Rechtslage ändert.«
In den letzten Jahrzehnten stand mensch noch mit beiden Beinen fest auf dem Boden der FDGO, das scheint heute bei einigen Politikern nicht mehr angesagt zu sein…








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