Ungeliebter Wildwuchs im Baugebiet Möhlenkamp

07. Jul 2008, 10:02 AM (Frank Hunck) ♥ Selent, Utn Dörp · Translation: en fr

Bei einigen Bewohnern des Selenter Neubaugebiets »Möhlenkamp« regt sich Unmut. Die im Norden und Osten an die Grundstücke angrenzende gemeindeeigene Grünfläche ist vielen Anwohnern ein Dorn im Auge, da sie – mit Brennesseln oder Weidenaufwuchs bestanden – ein ungepflegtes Bild biete. Die Gemeinde solle dort mehr für Ordnung sorgen, so der Tenor.

Bei dieser Fläche handelt es sich um eine sogenannte Ausgleichsfläche : Nach §9 (1) 20 des BauGB (Baugesetzbuchs) müssen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild, die von einem Vorhaben (hier: Bebauung, Versiegelung innerhalb des Baugebiets) durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Sprich – werden irgendwo Flächen versiegelt, sollte an einer anderen Stelle eine bestehende Versiegelung aufgehoben werden. Das ist so in den meisten Fällen nicht möglich, sodass ein andersartiger Ausgleich angestrebt werden muß. Das kann dadurch geschehen, dass vorher landwirtschaftlich genutzte Flächen erworben und aus der Nutzung genommen werden, sodass sich mit der Zeit naturnahe Flächen mit hoher Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt neu entwickeln können.

In diesem Fall legte der Grünordnungsplan (der landschaftsplanerische Begleitplan zum Bebauungsplan, GOP) fest, dass

»die Entwicklung der Ausgleichsfläche […] als Wiese und Staudenflur, durchsetzt mit einzelnen, niedrigen Gehölzen standortgemäßer, heimischer Arten erfolgen [sollte].«
Quelle: GOP zum B-Plan Nr. 5, 1. Änderung, ALSE GmbH Selent

Entwicklungsziel ist also eine Wiese und Staudenflur. Das bedeutet, dass die Fläche nur selten gemäht werden braucht – es soll nur verhindert werden, dass sich Gehölze dauerhaft und flächendeckend ansiedeln. Der GOP fordert sogar eindringlich, dass folgendes auf dieser Fläche zu unterlassen sei:

»Die Errichtung von Schuppen, […], Lager- und Kompostplätzen, […], die Anlage von Blumenbeeten […] ist unzulässig, ebenso eine Pflege als Rasen oder die Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln, da Letzteres die geschützte Seeufervegetation beeinträchtigen könnte«.
Quelle: vgl. oben.

Es handelt sich bei einer Ausgleichsfläche eben nicht um eine weitere öffentliche Grünfläche, die von der Gemeinde parkmässig zu pflegen ist, sondern um eine Fläche für den Naturhaushalt, deren Unterhalt nur geringe Eingriffe erlaubt.

Hintergrundinformationen: Eingriffsregelung in Deutschland (Wikipedia),

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2 Kommentare abgegeben zu “Ungeliebter Wildwuchs im Baugebiet Möhlenkamp”

  1. Kalli Jipp schrieb:

    Vielen Dank, Frank,
    Du hast ausführlich dargestellt, was es eigentlich mit dieser sog. Ausgleichsfläche auf sich hat.
    Mit gefällt diese Fläche auch nicht so richtig und ich hätte dort gern ein paar Schafe oder Rinder laufen lassen, um die Fläche kurz zu halten. Dieses ist ja aber nicht erlaubt. So mußten wir uns darauf beschränken, die Fläche einige Male zu mähen. Dieses war dann aber auch mit Schwierigkeiten verbunden, weil Anrainer diversen Unrat hinter dem Zaun auf der Fläche lagerten und auch große Steine von ihrem Grundstück oder Stubben hinüberwarfen, was dazu führte, dass unserer Gemeindearbeiter befürchten mußte, seine Maschinen kaputt zu machen. Dann haben wir einige Weiden stehen lassen und mannshoch abgesägt, damit sich daraus Kopfweiden entwickeln. Leider hat man diese Weiden im Frühjahr (Februar 2008) widerrechtlich abgesägt und entfernt. Darüber habe ich mich sehr geärgert. Die Weiden hatten schon einen Durchmasser von ca. 10 cm und sollten noch ausgedünnt werden, je nach Entwicklung der Bäume.
    Die Anwohner oder wer auch immer das getan hat, haben kein Recht, auf der Fläche eigenmächtig Eingriffe durchzuführen.

    Aber ich denke, wir werden uns noch einmal mit diesem Thema auf einer der nächsten Sitzungen des BUA befassen. Ich habe auch Dr. Liedl, ALSE GmbH, schon um Rat gefragt. Schaun mer ma…

  2. Frank Hunck schrieb:

    Ich hab gerade noch ein bißchen geschmökert zu »Hochstaudenfluren« und ihre Pflege. Meistens wird ein einmaliger Schnitt spät im Jahr für ausreichend erachtet, was für dem östlichen Teil auch ausreichend sein dürfte.

    Beim nördlichen wird es schon schwieriger – hier hat sich im Traufbereich der Bäume am Wanderweg eine Waldsaum-/Schlagflur-Gesellschaft angesiedelt (Brombeere, Himbeere, Brennessel, Weide), deren Ausdehnung im Griff behalten werden sollte.

    Aber da der GOP auch sonst noch einige Vorschläge macht, was wie umgesetzt / entwickelt werden könnte, lass uns beim nächsten BUA mal drüber reden :-)

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