Ungeliebter Wildwuchs im Baugebiet Möhlenkamp
07. 07. 08 ♥ Selent, Utn Dörp (2 Kommentare)
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Bei einigen Bewohnern des Selenter Neubaugebiets »Möhlenkamp« regt sich Unmut. Die im Norden und Osten an die Grundstücke angrenzende gemeindeeigene Grünfläche ist vielen Anwohnern ein Dorn im Auge, da sie – mit Brennesseln oder Weidenaufwuchs bestanden – ein ungepflegtes Bild biete. Die Gemeinde solle dort mehr für Ordnung sorgen, so der Tenor.
Bei dieser Fläche handelt es sich um eine sogenannte Ausgleichsfläche : Nach §9 (1) 20 des BauGB (Baugesetzbuchs) müssen Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild, die von einem Vorhaben (hier: Bebauung, Versiegelung innerhalb des Baugebiets) durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Sprich – werden irgendwo Flächen versiegelt, sollte an einer anderen Stelle eine bestehende Versiegelung aufgehoben werden. Das ist so in den meisten Fällen nicht möglich, sodass ein andersartiger Ausgleich angestrebt werden muß. Das kann dadurch geschehen, dass vorher landwirtschaftlich genutzte Flächen erworben und aus der Nutzung genommen werden, sodass sich mit der Zeit naturnahe Flächen mit hoher Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt neu entwickeln können.
In diesem Fall legte der Grünordnungsplan (der landschaftsplanerische Begleitplan zum Bebauungsplan, GOP) fest, dass
»die Entwicklung der Ausgleichsfläche […] als Wiese und Staudenflur, durchsetzt mit einzelnen, niedrigen Gehölzen standortgemäßer, heimischer Arten erfolgen [sollte].«
Quelle: GOP zum B-Plan Nr. 5, 1. Änderung, ALSE GmbH Selent
Entwicklungsziel ist also eine Wiese und Staudenflur. Das bedeutet, dass die Fläche nur selten gemäht werden braucht – es soll nur verhindert werden, dass sich Gehölze dauerhaft und flächendeckend ansiedeln. Der GOP fordert sogar eindringlich, dass folgendes auf dieser Fläche zu unterlassen sei:
»Die Errichtung von Schuppen, […], Lager- und Kompostplätzen, […], die Anlage von Blumenbeeten […] ist unzulässig, ebenso eine Pflege als Rasen oder die Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln, da Letzteres die geschützte Seeufervegetation beeinträchtigen könnte«.
Quelle: vgl. oben.
Es handelt sich bei einer Ausgleichsfläche eben nicht um eine weitere öffentliche Grünfläche, die von der Gemeinde parkmässig zu pflegen ist, sondern um eine Fläche für den Naturhaushalt, deren Unterhalt nur geringe Eingriffe erlaubt.
Hintergrundinformationen: Eingriffsregelung in Deutschland (Wikipedia),



