Next Blacklist – GEZ mahnt Verwendung »falscher Einzelbegriffe« auf akademie.de ab

23. Aug 2007, 11:51 PM (Frank Hunck) ♥ Blogging, Internet · Translation: en fr

Vorhin las ichs bei Robert Basic, dass die Wissensplattform akademie.de von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zumeist als GEZ bekannt, wegen der »Verwendung von nicht existenter oder falscher Begriffe« abgemahnt worden sei. Auszug aus der Liste der »falschen Einzelbegriffe«:

gebuehreneinzugszentrale-begriffsdefinitionen

akademie.de hat nun sämtliche Artikel, die die diskriminierten Begriffe enthalten, vom Netz genommen, und ihre Site zur GEZ-freien Zone erklärt.

Die GEZ begründet ihr Verbot damit, dass die Nutzung der Begriffe nur dazu dienen würde, »ein negatives Image der GEZ hervorzurufen«.

In den letzten Jahren habe ich einige Artikel zu GEZ und Internet geschrieben; diese habe ich vorläufig vom Netz genommen, bis sich geklärt hat, ob diese öffentlich-rechtlichen Begriffsdefinitionen bundesweit Pflicht werden.

Peinlich aber auch, noch vor wenigen Tagen habe ich bei Robert Basic in seiner Umfrage (»haben sich Abmahnungen gegen Blogger auf Dein Blogverhalten ausgewirkt? (kommentarmoderation = Kommentare prinzipiell checken, vorher oder nachher egal)«) mit »nix hat sich geändert« abgestimmt – und nun das…

Noch ein kleines Detail am Rande: Abgemahnt wurde auch der »falsche« Begriff »GEZ-Gebühr«. Und wer führt dafür in Google die Hitliste an? Dreimal dürft Ihr raten:

Die GEZ…

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6 Kommentare abgegeben zu “Next Blacklist – GEZ mahnt Verwendung »falscher Einzelbegriffe« auf akademie.de ab”

  1. Christian schrieb:

    Die Argumentation der GEZ finde ich sehr spannend – und gleichzeitig weltfremd. Glaubt die GEZ denn wirklich, dass diese Aktion der Bildung eines positiven Images zu Gute kommt? Ich denke, das darf bezweifelt werden.

  2. Silke Berner schrieb:

    Ich glaube nicht, dass die GEZ jemals in der Lage ist, Ihr Image positiv zu gestalten. Womit auch????

  3. David schrieb:

    Ich würde mir da nicht den Kopf zerbrechen. Diese Abmahnung ist dermaßen absurd, daß sie nur mit der Spekulation erklärt werden kann, der Abgemahnte habe keine Lust auf den Prozess (oder der Anwalt kein Staatsexamen). Käme es dazu, könnte man den GEZlern wahrscheinlich den Arsch bis zu den Ohrläppchen aufreißen.

    Was aber den Google-Treffer betrifft: Der kommt zustande, weil Google die Bindestriche ignoriert, beweist also noch nicht, daß die GEZ den Ausdruck selbst verwendet.

  4. David schrieb:

    »daß sie nur mit der Spekulation erklärt werden kann, der Abgemahnte habe keine Lust auf den Prozess (oder der Anwalt kein Staatsexamen)«

    Ups, der Satz ist kaputt.

  5. Frank Hunck schrieb:

    Ob sie dann auch Google abmahnen ;)

  6. betrifft: GEZ - Abmahnung | Johan v. HülsenJohan v. Hülsen schrieb:

    […] Frank fragt sich, ob die GEZ sich selbst abmahnen sollte. […]

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