Ein Schrecken ohne Ende oder ein Ende für Schäuble?

Ich mag gar nichts mehr schreiben, andere haben die Facts viel besser, genauer und pointierter auf den oder die Punkte gebracht.

Der Mann ist meines Erachtens für Deutschland untragbar geworden, er will anscheinend unseren Verfassungsstaat demontieren, bis nichts mehr von dem erkennbar ist, was die Gründer einmal gut erdacht haben…

Erhellend-erschreckende Artikel gibts beim Spiegelfechter, bei Udo Vetter, Kai Raven hat in einer Grafik mal die Wege nachverfolgt, wie die Sicherheitsgesetze ineinandergreifen, auf 82MΩ wird über konkrete Widerstandsformen nachgedacht, kleine weiterführende Linkliste bei netzpolitik.org.

(Paranoid) Sein oder nicht sein, dass ist hier die Frage

Wenn es nur so einfach wäre. Aber alle Zeichen der Zeit sprechen dagegen. Und niemand stört es gross.

OK, es gibt hier in BlogLand immer mehr Menschen, die vor dem Überwachungsstaat mit seinen unbegrenzten Möglichkeiten warnen, aber, welche Reichweite haben wir? 1% der Deutschen bloggen, und wie viele lesen uns?

Darüber hinaus – bei der aktuellen Blogger-Schelte durch die klassischen Medien? Deren Qualität haben wir in den letzten Wochen ja zur Genüge kennengelernt haben, die uns zeigten, wie man es richtig macht

Nachrichtenlese der letzten Tage:

»Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird« – BIM Schäuble in einem Artikel der FR-online. Diskussionen bei Lawblog. Jaja, unfreundlich wird er. Ein Minister muss ja nicht alles wissen, was in seinem Hause so passiert.

Man hört ja immer wieder, dass es schon öfters vorgekommen sein soll, dass nachgeordnete Dienststellen ihre Befugnisse überschritten hätten, wie zum Beispiel die gesetzeswidrige heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern in den letzten zwei Jahren. [via Alexander Greisle].

Parlamentarische Kontrolle – ach nö, es muss schlagkräftig und schnell gehandelt werden.

Auf work-innovation heute auch eine kurze Zusammenstellung gefunden, was sich im sicherheitsrelevanten Bereich gerade so tut. Alexander Greisles Fazit:

Unüberwacht ist man bald nur noch in den eigenen vier Wänden. Ohne Telefon, ohne Internet und bei geschlossenen Rolladen. Das ist wie Sex im Dunkeln mit Kondom. Einem löchrigen Kondom. Denn so richtig sicher kann man sich selbst dann nicht mehr sein.

Aber – es wird ja nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Wenngleich auch einige Ansätze bedenklich sind, wie etwa der Frontalangriff gegen die Schweigepflicht (»Telefondaten von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Anwälten und Journalisten können hingegen systematisch ausgewertet werden«), Zielobjekte sind doch nur die organisierte Kriminalität und das Terrorumfeld… Hoffentlich werden dann die beiläufig gewonnenen Daten auch tatsächlich vernichtet, denn – Speicherplatz kostet nichts mehr. Dazu wieder ein schöner Artikel von Alexander auf innovativ-in, der diese Begründungen gründlich aushebelt – Von der Naivität.

Ich finde es gut, dass zum Beispiel beim Business-Club innovativ-in von einzelnen Autoren, wie gerade Dr. Sarah Schons oder Alexander Greisle, diese Themen aufgegriffen und umfassend dargestellt werden. Also nicht mehr only business as usual, sondern Aufklärung über die kommende schöne neue Welt.

Technorati Tags: Ueberwachungsstaat

Nanü, noch mehr Verdächtige rund um Heiligendamm

Verschwörungstheorie oder nur ein weiteres Mosaiksteinchen der weltweiten Aufrüstung nach innen?

Der angebliche ‚Test’ von ‚US-Sicherheitsagenten’ (Klartext: CIA-Agenten ) in Zivil, einen Koffer voll Sprengstoff in das Gelände des G8-Gipfels in Heiligendamm zu schmuggeln, war offensichtlich kein Test (dafür hätte ja eine winzige Menge Sprengstoff ausgereicht), sondern wahrscheinlich der Versuch des US-Geheimdienstes, ein ‚kleines’ False-Flag-Attentat auf den Gipfel ohne grössere Schäden durchzuführen.[…]

Gefunden bei Karl Weiss, Hinweis durch Morgaine.

Bei 9/11 hört mensch immer mehr Gegenstimmen, andere Meinungen.

Is it a bug or a feature?

Amtshilfe (III): Weitere Grundsätze ignoriert?

Umfassendere Informationen zum Thema »Tornados im Inlandseinsatz« finden sich beim Spiegelfechter – Wenn Satire Wirklichkeit wird.

Dort wird auf einen sehr interessanten Artikel von Etienne Rheindahlen verwiesen, der sich mit eher technischen Fragen auseinandersetzt, »Verstoß gegen militärisches Luftrecht«.

Demzufolge sähe es so aus, dass beim Überfliegen des Camps Reddelich die für Friedenszeiten vorgesehene Mindestflughöhe deutlich unterschritten worden wäre:

[…]Laut Auskunft des BMVg führten beide “Tornados” ihre Mission – offenbar auftrags- und flugplangemäß – in der für militärische Strahlflugzeuge vorgeschriebenen Mindestflughöhe von 150 Metern (500 ft) durch.

Nach von SpOn zitierten Augenzeugenberichten überflogen die Kampfflugzeuge das Camp so tief, “daß man die Nieten sehen konnte”. Im Camp Reddelich dürfte sich zum Überflugzeitpunkt eine Menschenansammlung von mindestens eintausend, vermutlich mehreren tausend Personen befunden haben. Gemäß â€œMilitärischen Luftfahrthandbuch Deutschland” […] heisst es unter “Sicherheitsbestimmungen” im Text: “Das Überfliegen von Zuschauern ist verboten.” Weiter sind die Sicherheitsabstände definiert: “Beim Fliegen…bei Geschwindkeiten unter 300 kn (Anm.: = ca. 540 km/h) muß…(das Luftfahrzeug) jederzeit einen Abstand von 220m zur ersten Zuschauerreihe aufweisen”. Bei Geschwindkeiten über 300 Knoten erhöht sich der Sicherheitsabstand auf 550 Meter.

Die Vorschrift aus der AIP-MIL bezieht sich zwar auf Flugvorführungen von Bundeswehr-Kampfjets bei Flug-Shows und Flugtagen – sie deutet aber die Mindest-Sicherheitsstandards für den Tiefflug in der Nähe von Personenansammlungen an.[…]

Wenn das stimmen sollte, dann wirds langsam — ungemütlich. Befand sich die Bundesrebublik denn im Ausnahmezustand? Dieser kann aber nicht von unteren Chargen unter Umgehung der parlamentarischen Entscheidungsträger herbeigeredet werden, nehme ich mal an.

Weitere Details aus dem Beitrag: Der Einsatz der Tornados war anscheinend nach Aussagen der Einsatzleitung notwendig, um »in verschiedenen Geländestreifen Veränderungen der Bodenbeschaffenheit und Manipulationen an wichtigen Straßenabschnitten durch einen Vergleich des Bildmaterials zu erkennen«. Dies wäre aber auch durch den Einsatz von entsprechend ausgerüsteten Polizeihubschraubern möglich gewesen (von denen anscheinend zwei in Rostock-Laage stationiert sind).

Falls diese Angaben stimmen sollten, dann gibt es meines Erachtens nur einen Grund für den Tornado-Einsatz — den Test des politisch Machbaren. Und das wäre unglaublich.

Update 16.6.07: SpOn über die Forderung der SPD nach Auswertung der Tornado-Aufklärungs-Photos.
Rechtliche Würdigung des Einsatzes oder der Amtshilfe auf Clausewitz2:

Das Grundgesetz ermöglicht drei Varianten des Bundeswehreinsatzes im Inland. Die beiden ersten, der Einsatz im Verteidigungsfall (Art. 87a III GG) und die Bekämpfung von Aufständischen im Bürgerkrieg (Art. 87a IV GG) sind hier nicht einschlägig. Fraglich ist, ob es sich um die dritte Einsatzmöglichkeit, den Katastrophennotstand gem. Art. 35 II, III GG gehandelt hat.
[…]
Da, wie bereits ausgeführt, m.E. eine Amtshilfe i.S. des Abs. 1 nicht gegeben war, ist jetzt zu klären, ob die Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 2 in beim G 8-Gipfel erfüllt waren (eine Bundesintervention gem. Abs. 3 hat nicht vorgelegen). Hier sind zwei alternative Tatbestandsvoraussetzungen wichtig: es muß entweder eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall eingetreten sein oder akut gedroht haben. Ersteres war hier unstreitig nicht der Fall.[…]

Der Autor kommt zu der Einschätzung: »Wenn die Bundesrepublik Deutschland allerdings Wert auf ihre Rechtsstaatlichkeit legt, dann müssen solche Einsätze auf einer einwandfreien verfassungsrechtlichen Grundlage stehen[.]« und hofft darauf, dass solch ein Einsatz nun endlich verfassungsmässig erlaubt werden wird.

Das hoffe ich denn grade mal nicht – es hat seine geschichtliche abgeleitete Begründung, warum eine Trennung zwischen Polizei (innere Sicherheit) und Streitkräften (äussere Sicherheit) sinnvoll ist…

Amtshilfe (II): Tornados zur Inlands-Aufklärung

Das mit der Amtshilfe scheint dann doch nicht ganz so einfach zu sein: Anscheinend berufen sich unsere (Un-)Sicherheitspolitiker auf §35 GG. Zitieren wir mal:

Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

staun»Naturkatastrophen»: Diese werden durch Demonstrationsaufrufe von attac meiner Kenntnis nach nicht ausgelöst, dieser Grund scheidet schon mal aus. »Besonders schwerer Unglücksfall« — hier komme ich ans Grübeln.

Ja, ich finde es schon einen Unglücksfall. Aber – für unsere Demokratie.

Nur, dieser Unglücksfall wäre nicht eingetreten, hätten sie die Tornados auf dem Boden gelassen…

Ich hoffe, dass sich die Befürworter dieser Aktionen damit vergaloppiert haben, dass ihre Vorhaben nun von einer breiteren Basis von Bundesparlamentariern kritisch beäugt werden. Ich fürchte aber, dass es nur »unglücklich« gelaufen ist – um Ausreden sind sie meist nicht verlegen.

Nachlese zu G8
Ich kann jedem nur den Pressespiegel auf Badespasz empfehlen. Quer durch die Bank, mensch kann sich schnell ein Bild davon machen, was wo wie diskutiert wird. Von BZ über die tagesschau bis hin zum nd und junge welt. Und noch einen Hinweis auf einen umfassenden Artikel zum Thema »Kampf um das Recht« auf telepolis.

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