Amtshilfe (II): Tornados zur Inlands-Aufklärung
14. Jun 2007, 11:31 PM (Frank Hunck) ♥ Brave new world, One World, Politik · Translation:
Das mit der Amtshilfe scheint dann doch nicht ganz so einfach zu sein: Anscheinend berufen sich unsere (Un-)Sicherheitspolitiker auf §35 GG. Zitieren wir mal:
Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
»Naturkatastrophen»: Diese werden durch Demonstrationsaufrufe von attac meiner Kenntnis nach nicht ausgelöst, dieser Grund scheidet schon mal aus. »Besonders schwerer Unglücksfall« — hier komme ich ans Grübeln.
Ja, ich finde es schon einen Unglücksfall. Aber – für unsere Demokratie.
Nur, dieser Unglücksfall wäre nicht eingetreten, hätten sie die Tornados auf dem Boden gelassen…
Ich hoffe, dass sich die Befürworter dieser Aktionen damit vergaloppiert haben, dass ihre Vorhaben nun von einer breiteren Basis von Bundesparlamentariern kritisch beäugt werden. Ich fürchte aber, dass es nur »unglücklich« gelaufen ist – um Ausreden sind sie meist nicht verlegen.
Nachlese zu G8
Ich kann jedem nur den Pressespiegel auf Badespasz empfehlen. Quer durch die Bank, mensch kann sich schnell ein Bild davon machen, was wo wie diskutiert wird. Von BZ über die tagesschau bis hin zum nd und junge welt. Und noch einen Hinweis auf einen umfassenden Artikel zum Thema »Kampf um das Recht« auf telepolis.
norbert schrieb:
Die Regierung beruft sich auf Art 35 Abs. I nicht II, den du zitiert hast. Der ist allerdings so unklar, dass er eigentlich ein Freischein ist. Empfehle hierzu:
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Der_Einsatz_der_Bundeswehr_im_Inneren.pdf
Geschrieben am 27. 06. 07 um 4:19 pm | Permalink |
Frank Hunck schrieb:
Schön wärs. Denn die Bundeswehr ist nicht nur irgendeine Behörde des Bundes oder der Länder, ihr Einsatz wird gesondert durch Art. 87 a Abs. 2 GG geregelt, wonach nur »verteidigungsfremde Hilfeleistungen zulässig, so dass sich die Amtshilfe der Streitkräfte zumeist auf die rein technische Hilfe beschränkt « (zitiert aus obiger PDF) erlaubt sind.
Tornadoeinsatz zur Luftaufklärung oder der Einsatz von Spürpanzern zur Überwachung von (privaten) Genmaisfeldern als rein technische Hilfe zu erklären finde ich ziemlich gewagt…
Geschrieben am 27. 06. 07 um 5:25 pm | Permalink |