Feuerwerksverbot rund um den Kösterberg
30. Dez 2008, 6:31 AM (Frank Hunck) ♥ Selent
· Translation:
Am 28.12. stand in den KN, daß im weiten Bereichen um die Straße Kösterberg ein Abbrandverbot für Feuerwerk bestünde. Grund dürfte ein reetgedecktes Haus sein (Schutzabstand m. W. 300m). Was ist aber mit den anderen Reetdächern? Z.B. Plöner Straße, Blomenburger Allee. Vergessen oder gilt hier was anderes?
Seltsam…








Frank Hunck schrieb:
Sollte natürlich 29.12. lauten. Blogeinträge per Handy weisen m. E. immer Fehler auf, da bar Eingabfeld so lütt ist, mensch den Überblick verliert.
Geschrieben am 30. 12. 08 um 10:58 am | Permalink |
Kalli Jipp schrieb:
Tscha, so ist das mit uns Deutschen. Wenn ein Verbot besteht, dann muss man noch ein Schild hinstellen oder das Verbot noch einmal bestätigen. So ist das auch mit dem Abbrennen von Knallkörpern. Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der sog. Klasse II nur am 31.12. und 01.01. erlaubt. Darüber hinaus dürfen diese Feuerwerkskörper nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben und somit von diesen auch nicht abgebrannt werden.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist gem § 23 der 1. SprengstoffVO verboten. Die reethgedeckten Häuser hat man wohl vergessen.
Aber im § 24 erlaubt das Gesetz den zuständigen Behörden
allgemein oder im Einzelfall anzuordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
1. der Klasse II in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
2. der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.
Was eigentlich selbstverständlich sein solte, muss also extra verboten werden.
Geschrieben am 30. 12. 08 um 8:09 pm | Permalink |
Frank Hunck schrieb:
Also – rechtlich nicht eindeutig festgelegt, aber grundsätzlich im Bereich gefährdeter Objekte – wie zB auch Tankstellen – untersagt. Wenn ich mir um sämtliche gefährdete Objekte im Selent einen 150-300m-Radius vorstelle, ja, dann bleibt südlich der B202 wenig über
Geschrieben am 30. 12. 08 um 10:10 pm | Permalink |
Paukstadt schrieb:
Die Pressenotiz hat das Amt Selent-Schlesen scheinbar so an die Presse gegeben, ich hab Manfred Krumbeck nur mal angeschrieben und auf meine Sorgen am Kösterberg 23 hingewiesen.Wäre auch glücklicher,wenn die anderen Reetdachobjekte in Selent Erwähnung gefunden hätten.Im übrigen:«Brot für Böller«
Geschrieben am 31. 12. 08 um 4:59 pm | Permalink |
Frank Hunck schrieb:
Die Anordnung wird anscheinend nur erlassen, wenn ein Betroffener gezielt einen Antrag auf ein Verbot stellt. Ansonsten gilt die – unspezifische – VO.
Geschrieben am 01. 01. 09 um 2:48 am | Permalink |