Flickr – und es wurde Nacht

Alea jacta est! Wenn hier im Blog nun das eine oder andere Bild fehlen sollte – mein Account bei flickr und Yahoo! ist gelöscht… Ich nutzte den Dienst nicht so intensiv, dass ich drauf warten wollte, ob sich da noch was bewegt.

Wir bestätigen Ihnen mit dieser E-Mail, daß Ihr Yahoo!-Account "*******" nach Ihrem Wunsch gelöscht wird. Ihre Yahoo!-ID samt zugehöriger Daten wird innerhalb der nächsten Monate restlos aus unserem System gelöscht. Diese Verzögerung ist aus Sicherheitsgründen notwendig. […]

wusch

Mahnung an alle – langsam treiben es Die Da Oben zu bunt

Doc Sarah Schons, Doc Blog, mahnt wieder auf innovativ-in vor den Segnungen der modernen Überwachungshype. Sie verweist auf vieles, was im Argen liegt, vor allem aus dem Gesundheitsbereich, wo die Änderungen nur den Fachleuten auffallen,

Ein lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl in der SZ führt einige Punkte näher aus [via Law Blog]:

[…]Die Sicherheitsgesetzgebung hat ein Klima erzeugt, in dem es der Polizei und der Justiz als normal erscheint, dass festgenommene Demonstranten in Käfige gesperrt werden.

Warum ist das so? Weil die rechtsstaatlichen Fundamente weich geworden sind. Was dem Staat vor Jahren noch verboten war, ist ihm heute durch Gesetz geboten. Die heimlichen Ermittlungsmethoden, gestern noch die große Ausnahme, gehören heute zum Alltag der inneren Sicherheit. Und was heute noch nicht zum juristischen Alltag gehört, wird gleichwohl praktiziert, um es dann, wie die Erfahrungen zeigen, morgen auf den gesetzlichen Alltag auszudehnen.

Es scheint so, dass im Vorfeld von G8 verschiedene Vorgehensweisen erprobt wurden, um anzutesten, wie weit sich das GG dehnen lässt (Briefdurchsuchungen ohne konkreten Verdacht, Geruchsproben etc.). Prantl schliesst mit den Worten:

Der Rechtsstaat hat kaum noch politische Hüter. Das Bundesverfassungsgericht steht als Wächter der Grundrechte fast so allein wie einst Roland im Tal von Ronceval. Das höchste Gericht braucht engagierte Streithelfer: Es braucht Bürger, die sich den Abbau des Rechtsstaats nicht mehr gefallen lassen; es braucht Bürger, die trotz alledem, wie in Heiligendamm, für ihn und eine andere Politik friedlich demonstrieren.

Dem ist nichts hinzuzufügen…

Glück gehabt — BGH kassiert »Bundestrojaner«

Wie ich vor kurzem schrieb, plante die Bundesregierung den Einsatz von Software, die das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten ermöglicht hätte. Anscheinend soll auch schon Geld für die Entwicklung von Hacker-Software im Bundesetat eingestellt sein — 225.000 € Sachkosten und 200.000 Euro für Hardware-Investitionen.

Das Geld kann nun für Sinnvolleres ausgegeben werden. Der Bundesgerichtshof kassierte heute das Vorhaben, nachdem im November schon ein BGH-Ermittlungsrichter einer Anfrage widersprochen hatte.

Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen »aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten« (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und »nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane« stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus »einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung« bestünden. [heise newsticker]

Aber, ich traue dem Frieden nicht. Wenn schon Geld eingestellt wird, dann dürften sich die Entscheidungsträger noch einen Weg ausdenken, wie solch erweiterte Ermittlungsmethoden rechtmässig einzusetzen sind.

[via Surveillance Studies]

Ach ja, bei Udo Vetter habe ich zum selben Thema noch den Verweis auf einen Kommentar von Heribert Prantl in der SZ gefunden. Dort wird das Urteil in den richtigen Kontext gestellt, dass es weitere Urteile gibt, die gegen das »Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.»

Kurz und Knapp: Web-Fundstücke 5

Autorenhonorare für Blogger?

METIS von VG Wort
Nach einer Meldung von telepolis wird die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die bislang die (Zweit-)Nutzungsrechte von Autoren in den klassischen Medien (Print, Radio und TV) überwachte, nun auch eine Ausschüttung für im Internet veröffentlichte Texte vornehmen.

Das Geld stammt aus den pauschale Kopierabgaben auf IT-Geräte (bislang CD- und DVD-, bald aber auch Drucker etc.), an denen die VG Wort beteiligt ist.

Wie gewohnt, ist das Verfahren alles andere als unbürokratisch (grafische Übersicht bei VG Wort), und soll voraussichtlich auch nur für Texte ab 1800 Anschlägen gelten, die mehr als 3000 PI pro Jahr aufweisen. Dies träfe dann nur auf stark frequentierte Blogs zu. [via medienrauschen]
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Andere Formen des Geldverdienens mit Blogs schildert Perun in seinem Artikel Werbeeinnahmen mit Weblogs.

Sind Urheberrechte noch zeitgemäss…

…fragt sich der Elektrische Reporter und interviewt zu diesem Thema den amerikanischen Rechtsprofessor Lawrence Lessig, der vor vier Jahren die Creative-Commons-Licence entwickelt hat (Link zum Podcast).

Lessig bezeichnet das noch heute geltende Copyright als eine historische Ausnahme des 20. Jahrhunderterts, da es die Rechte von einer geringen Anzahl an Kulturschaffenden (Musikern, Komponisten) und -verwertenden (Verleger etc.) untereinander regelte, aber die grosse Mehrheit der Bürger davon unberührt ließ. Heute nun sei es anders, da jeder CDs produzieren, Zeitschriften in Form von Blogs herausgeben kann. Und so kommt es zu Fliessbandabmahnungen von Websites, Verfolgung von Musiktauschbörsen etc. Lessig fordert darüber hinaus ein medienübergreifendes Zitatsrecht [via law blog].

Blicke über den Tellerrand…

…erweitern den eigenen Horizont. Das trifft auf auf das Bloggen und Blog-Lesen zu — mal nicht Diskussionen um die (ungeliebte?) Professionalisierung der Bloggerwelt, die Häme um LeWeb3.0 und was der Westen sonst noch so Aufregendes bietet.

Ein Wesenszug von Blogs ist der schnelle und weltweite Austausch von Information, und dies wird weltweit auch von Bloggern in unterdrückten Ländern genutzt, um auf politische und humanitäre Mißstände aufmerksam zu machen.

Global Voices OnlineUnd dann gibt es noch GlobalVoicesOnline (GVO), eine Non-Profit-Organisation, die vom Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School getragen wird. Am GVO beteiligen sich Blogger aus aller Welt, die öfters täglich Zusammenfassungen der wichtigsten Blogbeiträge aus ihren Ländern verfassen.

Ein Ziel von GVO ist es, den Stimmen aller Weltbürger mehr Gewicht zu geben, Meinungen und Ansichten hör- oder lesbar zu machen, die von den herrschenden Medien im englisch-, aber auch deutschsprachigen Raum nicht wahrgenommen oder gar unterdrückt werden:

We aim to do the following:

1) To call attention to the most interesting conversations and perspectives emerging from citizens’ media around the world by linking to text, audio, and video blogs and other forms of grassroots citizens’ media being produced by people around the world.

2) To facilitate the emergence of new citizens’ voices through training, online tutorials, and publicizing the ways in which open-source and free tools can be used safely by people around the world to express themselves.

3) To advocate for freedom of expression around the world and to protect the rights of citizen journalists to report on events and opinions without fear of censorship or persecution.

Freiheitliches Stück Software: Der Bundestrojaner

Die Software-Schmiede DoJo macht anscheinend Nägel mit Köpfen und bietet die Version 1.0 des Bundestrojaners als kostenlosen Download an. Diese Software soll im Hintergrund sämtliche Aktivitäten des Computerbenutzers kontrollieren und bei unerlaubten Vorgängen oder gefährlichen Dateien sofort bis zu siebenunddreissig bundesdeutsche Sicherheitsbehörden über die Vorfälle informieren, wenn mensch der Website der Entwickler Glauben schenken darf:

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

sicher haben Sie in den Medien die Diskussionen über die Online-Durchsuchung von Privat-Computern im Rahmen der Bedrohung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch den internationalen Terrorismus verfolgt.

Leider wurde der Sinn und Zweck dieser Online-Untersuchungen von den meisten Medien ein wenig verzerrt dargestellt.

Von den Medien völlig vernachlässigt wurde der Aspekt der Sicherheit für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und Ihre persönliche IT-Struktur.

Der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem bekannten Softwarehersteller Dodo entwickelte Bundestrojaner bedeutet vor allem für Sie einen nicht zu unterschätzenden Gewinn an Sicherheit. Denn der Bundestrojaner überwacht Ihren Computer rund um die Uhr und meldet verdächtige Dateien sofort an bis zu 37 Sicherheitsbehörden weiter, darunter das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundesinnenministeriums.

Der Vorteil für Sie als Computernutzer ist, daß Sie sich dank des Bundestrojaners keine Sorgen mehr um die Sicherheit Ihres Computers oder Ihrer Daten machen müssen. Das erledigen nach Download und Installation des Bundestrojaners die deutschen Sicherheitsbehörden für Sie. Sollten alle Stricke reißen, dann haben die Sicherheitsbehörden auch ein Back-Up Ihrer Datensätze für Sie parat.

Erstaunlich – so schnell geht es normalerweise nicht mit der Entwicklung von Bundessoftware (s. TollCollect, die einheitliche Software der Finanzverwaltungen oder auch die Software der Bundesagentur für Arbeit). Aber daran sehen wir, dass die Sicherheit in Freiheit von uns Bürgern der Regierung so sehr am Herzen liegt, dass der Bundestrojaner vor Verabschiedung der entsprechenden Gesetze schon getestet werden kann![via law blog]

A propos Datenschutz: Verschiedenen Bundesländern droht Ungemach aus Brüssel:

Die Europäische Kommission verlangt von den deutschen Bundesländern, innerhalb von zwei Monaten die “völlige Unabhängigkeit” ihrer Datenschutzbehörden herzustellen. Andernfalls droht sie mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. In einem nun bekannt gewordenen Schreiben vom 12.12.2006 teilte die EU-Kommission der Bundesregierung mit, es verstoße gegen Europarecht, dass die deutschen Datenschutzbehörden derzeit einer staatlichen Aufsicht unterliegen.

Das wird für unser Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eine Bestätigung sein, das sich im vorigen Jahr starken Angriffen von seiten der CDU-Fraktion im Landtag ausgesetzt sah…

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Warum Firefox?