Deutsche Rechtssprechung verödet die Diskussion im Internet

19. April 2006 (Internet, Politik)

Ende 2005 wurde dem Heise-Verlag vom Landgericht Hamburg auferlegt, einer einstweiligen Verfügung mit Abgabe einer Verprlichtungserklärung Genüge zu leisten. Nun ist auch die schriftliche Begründung des Urteils ergangen, aus der abgeleitet werden kann, dass das Betreiben eines Webforums eine gefährliche Sache ist. Ansicht der Hamburger Richter: »Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen.« (Quelle: heise online – Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar [Update]:

»Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ …] beschränken«

Wenn ich mir die Diskussionsforen anschaue, die ich regelmässig besuche, dann dürfte diese Rechtslage für die meisten das Aus bedeuten – in regen Foren kommen einige hunderttausend Einträge im Monat zusammen und werden oft ehrenamtlich betreut = Ende! Der Heise Zeitschriften Verlag hat vor, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen – hoffentlich haben sie Erfolg…

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