05.07.03
§erliches zu Spam
Die Rechtslage zu SPAM wird immer verworrener. Unter OLG Koblenz: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam? listet Dr. Web mal wieder einen Fall, wo eine Klage auf einstweilligen Rechtsschutz gegen einen Spammer abgelehnt wurde.
Geschrieben von Frank um 05.07.03 00:20
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