22.07.03
Endlich mal eine richterliche Entscheidung pro Internet!
Strittig ist schon seit längerem der Gebrauch der sogenannten "deep links", d.h. Links, die direkt zu einem Artikel / Angebot tief in einer Website führen. Viele kommerzielle Internetanbieter sehen sich dadurch geschädigt, weil sie auf ihren Startseiten mit Bannern oder ähnlichem werben, diese aber beim tiefen Verlinken den Besuchern aber gar nicht gezeigt werden können. Jetzt gab es ein Urteil des BGH, das die Funktion des Hyperlinks im Internet über kommerzielle Interessen stellt. Siehe
[Telepolis: Freedom for deep links]
.
Anmerkungen
Schreib' eine Anmerkung